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Medizinischer Personalservice Dresden

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Personalvermittlung MPS

1. Allgemeines
1.1. Die Tätigkeit vom Medizinischen Personalservice Thomas Haagen umfasst die Personalvermittlung von Fach- und Führungskräften auf der Grundlage von konkreten Anforderungsprofilen.
1.2. MPS berät den Auftraggeber, führt die Recherche im Bewerberpool der Datenbank "MPS-Personal" durch, recherchiert über Netzwerkpartner, über die offen zugängigen Jobbörsen im Internet und über die Datenbanken der Agentur für Arbeit. MPS unternimmt die Vorauswahl der Bewerbungsunterlagen, das Interview mit den Bewerbern, die Koordinierung von Vorstellungsterminen, und die Teilnahme beim Vorstellungsgespräch.
1.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Daten und Unterlagen für einen Vermittlungsauftrag zur Verfügung zu stellen, oder zu ermöglichen, dass diese von MPS erstellt werden.
2. Vertraulichkeit
2.1. MPS überlässt dem Kunden vertrauliche und nur für ihn bestimmte Informationen zu den Kandidaten/ Kandidatinnen. Der Kunde achtet die Vertraulichkeit und Sperrvermerke dieser Informationen. Er verpflichtet sich, die Daten der Bewerber/innen nicht missbräuchlich zu verwenden, oder an Dritte weiter zu geben.
2.2. MPS verpflichtet sich, jeden Vermittlungsauftrag unter Wahrung vollkommener Vertraulichkeit durchzuführen.
3. Honorar
3.1. Mit dem Zustandekommen eines Arbeits- oder Dienstvertrages zwischen dem Auftraggeber und einem oder mehreren von MPS vermittelten Arbeitssuchenden ist die Tätigkeit von MPS erfolgreich abgeschlossen. Damit entsteht auch ein Vergütungsanspruch. Dieser entfällt, wenn der Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt wieder gelöst, gekündigt, angefochten oder aufgehoben wird, oder das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird.
3.2. Für die Vermittlung steht MPS ein Honorar in der schriftlich vereinbarten Höhe zu. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird das Honorar spätestens 4 Wochen nach Zustandekommen des Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber/der Bewerberin fällig und fällt bei der Vermittlung mehrerer Bewerber/innen für jeden zustande gekommenen Arbeitsvertrag gesondert an.
3.3. Ist der Bewerber im Besitz eines gültigen Vermittlungsgutscheines und mindestens 6 Wochen beim Arbeitgeber beschäftigt, so entfällt die Honorarregelung komplett.
3.4. Auf alle Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
3.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, MPS spätestens 5 Tage nach dem Zustandekommen eines Vertrages ohne Aufforderung eine Kopie des abgeschlossenen Arbeitsvertrages zu übermitteln.
3.6. Kommt ein Vertrag zwischen Auftraggeber und einem von MPS vorgestellten Bewerber/einer Bewerberin nach Ablauf des Vermittlungsvertrages zustande, so bleibt der Anspruch von MPS auf Zahlung des Vermittlungshonorars unberührt.
3.7. Projektbezogen unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
4. Haftung
4.1. MPS haftet nicht für den Erfolg der Vermittlungstätigkeit sowie die Einhaltung von Terminen. Die Vermittlungstätigkeit kann von jeder Partei mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden! MPS haftet auch nicht für einen bestimmten Erfolg beim Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses, oder für von Bewerbern verursachte Schäden. Für Schäden, die auf Falschaussagen oder die Verschwiegenheit von Bewerbern bei Einstellungsgesprächen zurückzuführen sind, ist jede Haftung ausgeschlossen.
5. Sonderleistungen
5.1. Auslagen der Bewerber/innen für Vorstellungsgespräche im Hause des Auftraggebers werden nach persönlicher Absprache vom Auftraggeber übernommen.
5.2. Reise- und Übernachtungskosten die MPS im Rahmen eines Auftrages und auf Wunsch des Auftraggebers entstehen, sind vom Auftraggeber direkt an MPS zu erstatten.
6. Sonstige Bestimmungen
6.1. Änderungen und Ergänzungen der zwischen MPS und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
6.2. Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist im Sinne der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine gültige Regelung, mit welcher der wirtschaftliche Zweck der ungültigen Bestimmung in bestmöglicher Weise erreicht wird, zu ersetzen.
7. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
7.1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen MPS und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.
7.2. Erfüllungsort ist Dresden.
7.3. Soweit der Auftraggeber Kaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, ist der Hauptsitz unseres Unternehmens Dresden ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist zwingend vorgeschrieben.