Der Vermittlungsgutschein
Der Vermittlungsgutschein ermöglicht Ihnen und uns eine erfolgreiche Zusammenarbeit, ohne dass dabei Kosten für Sie oder für den Arbeitgeber entstehen. Erhältlich ist der Vermittlungsgutschein ausschließlich über die Agentur für Arbeit, bei der ARGE oder dem Jobcenter. Er wird für Arbeitssuchende kostenfrei ausgegeben. Weitere Informationen zum Vermittlungsgutschein erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit.
Hiermit möchten wir kurz auf die Veränderungen hinweisen.
Wer erhält einen AVGS?
Bezieher von Arbeitslosengeld I
- können Arbeitssuchende und Empfänger von ALG I den AVGS erhalten. Nach 6 Wochen Leistungsbezug bei der Agentur für Arbeit (innerhalb der letzten 3 Monate) gibt es einen Rechtsanspruch auf den AVGS.
Bezieher von Arbeitslosengeld II
- Nach dem Ermessen des Jobcenters, der ARGE oder der kommunalen Einrichtungen können ALG II-Empfänger den AVGS ohne Wartezeit, also sofort erhalten.
Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug
- Nichtleistungsbezieher, also Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug können nun erstmals nach dem Ermessen
des Leistungsträgers einen AVGS erhalten. Das sind:
- arbeitssuchend gemeldete Nichtleistungsempfänger
- Selbständige oder Berufsrückkehrer
- Studenten und Auszubildende auf Jobsuche
- Soldaten bei Beendigung des Wehrdienstes
- Beschäftige in Transfer- und Auffanggesellschaften
- Der AVGS kann regional und zeitlich befristet werden, gilt aber in der Regel für bis zu 6 Monate, solange nicht die Anspruchsgrundlage wegfällt (Beendigung der Arbeitssuche, Arbeitsaufnahme, Wechsel von ALG I zu ALG II)
Ein Muster des Vermittlungsgutscheins können Sie sich durch einen Klick auf nebenstehendes Symbol ansehen.
Auch ohne Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, können Sie als Bewerber über unseren vollen Serviceumfang verfügen.